Informationen für Freizeitanbieter

Vermarkten Sie Ihren Betrieb in unserer Erlebniskarte

Erlebniskarte 2023 Kartenseite© Ostseefjord Schlei GmbH
Erlebniskarte 2023 Anzeigenseite© Ostseefjord Schlei GmbH

An den großen Erfolg der Erlebniskarte möchten wir anknüpfen. Die Abgriffzahlen sprechen für die Beliebtheit bei Gästen und Einheimischen. Die Karte wird kostenlos durch unseren bundesweiten Prospektversand, in unseren Tousitinformationen, in Flyerauslagestellen in der gesamten Region sowie auf ausgewählten Veranstaltungen erhältlich sein.

In der Erlebniskarte (Erscheinungstermin Frühjahr/vor Ostern) informieren wir über Freizeit­möglichkeiten, Ausflugsziele, Gastronomie- und Kulturangebote sowie Veranstaltungen und regionale Produkte. Die Themen sind farblich sortiert und der Standort wird in einer Karte verortet. Ein Eintrag in unserer Freizeitanbieterdatenbank ist bei Buchung einer Anzeige in der Erlebniskarte inklusive, kann aber auch einzeln gebucht werden. Wir gestalten anhand eines Erfassungsbogens und Fotos Ihre Anzeige nach einem einheitlichen Layout und vor Drucklegung schicken wir Ihnen einen Korrekturabzug zu.

Bitte senden Sie uns die Mediadaten mit Ihrer Bestellung und dem ausgefüllten Erfassungsbogen spätestens bis zum Anzeigenschluss (siehe Mediadaten) per Post, Mail oder Fax (04621 850055). Den Kontakt finden Sie unten. Früh buchen lohnt sich, denn die Anzeigenplätze sind begrenzt und bei Buchung bis zur Frühbucherfrist (siehe Mediadaten) erhalten Sie sogar einen ermäßigten Preis für Ihre Anzeige! Um das rechtzeitige Erscheinen der Karte zu gewährleisten, sind wir Ihnen für eine fristgerechte Zusendung aller Unterlagen dankbar! 

Möchten Sie sich über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren? Diese stellen wir Ihnen hier ebenfalls zum Download bereit.

Bitte beachten Sie: Um optimale Druckergebnisse der zur Verfügung gestellten Dokumente zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, diese auf Ihrem PC zu speichern und von dort zu drucken, da es bei bestimmten Browsereinstellungen unter Umständen zu fehlerhaften oder unvollständigen Druckergebnissen kommen kann.

Bieten Sie geführte Radtouren an? Einige davon sind meldepflichtig...

Radfahren am Welterbe Haithabu-Danewerk© BEWEGBTBILD GmbH & Co. KG

Bereits seit einigen Jahren bestehen gesetzliche Vorschriften für geführte Radtouren, die bundeseinheitlich in der Straßenverkehrsordnng geregelt sind. Geführte Radtouren sind nun unter bestimmten Voraussetzungen meldepflichtig.

Da diese Regelungen insgesamt sehr komplex erscheinen, hat das Land Schleswig-Holstein nun zwei Leitfäden veröffentlicht, um eine Transparenz für die Tourenanbieter herzustellen. Bitte beachten Sie als Anbieter von geführten Radtouren die oben genannten Informationen und halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben.

Ihre Ansprechpartnerin: Ann-Katrin Krüger (Projektmanagement Printmarketing)

Informationen & Unterlagen für Vermieter & Freizeitanbieter

Pressebereich

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