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Geschäftsbedingungen der Ostseefjord Schlei GmbH

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen und Vermittlungsbedingungen für sonstige touristische Leistungen

1. Gegenstand der Vermittlung
Die Vermittlungsstelle vermittelt über ein elektronisches Reservierungssystem Beherbergungsleistungen und sonstige touristische Leistungen (z.B. Erlebnisangebote). Die Vermittlungsstelle erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend „Beherbergungsbetrieb“ (bei Übernachtungsleistungen) oder „Leistungsträger“ (bei sonstigen touristischen Leistungen) genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb, bzw. dem Leistungsträger, zustande. Die Vermittlungsstelle und den Gast verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.

2. Buchung und Vertragsschluss
2.1. Mit der Buchung bei der Vermittlungsstelle bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (bei Übernachtungsleistungen), bzw. dem Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages über die Inanspruchnahme der Leistung des Leistungsträgers (bei sonstigen touristischen Leistungen), und der Vermittlungsstelle den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Bedingungen verbindlich an.
2.2. Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax, schriftlich, per Telefon oder mündlich vorgenommen werden.
2.3. Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch die Vermittlungsstelle zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, wird der Gast unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbestätigung informiert. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die Information durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges per E-Mail. Der Gast hat die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung auszudrucken.
2.4 Die der Vermittlungsstelle zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.

3. Zahlung bei Beherbergungsleistungen
3.1 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungspreises erfolgt direkt an den Beherbergungsbetrieb wie in den nachstehenden Ziffern geregelt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
3.2 Bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, hat der Gast innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises an den Beherbergungsbetrieb zu leisten. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
3.3 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss zu entrichten.

4. Zahlung bei sonstigen touristischen Leistungen
4.1 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preises erfolgt direkt an die Vermittlungsstelle wie in den nachstehenden Ziffern geregelt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
4.2 Der Gast hat innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) den Gesamtpreis an die Vermittlungsstelle zu zahlen.
4.3 Bei Buchungen, die kürzer als 7 Tage vor Beginn der Leistungserbringung, erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss zu entrichten.

5. Rücktritt / Stornierung
5.1 Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. der Vermittlungsstelle (bei sonstigen touristischen Leistungen) zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Beherbergungsbetrieb, bzw. Vermittlungsstelle. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Gast von einem mit dem Beherbergungsbetrieb, bzw. mit dem Leistungsträger, geschlossenen Vertrag zurück oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft, bzw. die gebuchte Leistung, nicht in Anspruch, kann der Beherbergungsbetrieb, bzw. der Leistungsträger den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft, bzw. Verkauf der Leistung, verlangen.
5.3 Die Rechtsprechung hat für die nach Abzug der ersparten Aufwendungen zu zahlenden Stornierungskosten die folgenden Prozentsätze anerkannt:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
5.4 Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als eine von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
5.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.

6. Haftung
6.1 Die Vermittlungsstelle ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die Vermittlungsstelle haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Beherbergungsvertrages, bzw. des vermittelten Vertrags über die Inanspruchnahme sonstiger touristischer Leistungen.
6.2 Die Vermittlungsstelle haftet für eigenes sowie das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und in den Fällen unbegrenzt, in denen der Gast wegen einer von der Vermittlungsstelle zu verantwortenden Pflichtverletzung an Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wird oder die Vermittlungsstelle Verpflichtungen verletzt deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit auch ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Vermittlungsstelle auf den Wert der Buchung begrenzt.
6.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. an den jeweiligen Leistungsträger (bei sonstigen touristischen Leistungen) zu richten. Reichen die auf der Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben für die Identifizierung des Beherbergungsbetriebes, bzw. des Leistungsträgers, nicht aus, können bei der Vermittlungsstelle die notwendigen Informationen eingeholt werden.

7. Obliegenheiten des Gastes
7.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. dem Leistungsträger (bei sonstigen touristischen Leistungen) Mängel der zu erbringenden Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
7.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. den Leistungsträger (bei sonstigen touristischen Leistungen), nicht an die Vermittlungsstelle zu richten.
7.3 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
7.4 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb und - im Falle einer solchen Vereinbarung - nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.

8. An- und Abreisezeiten
8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung ab 18.00 Uhr, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

10. Gerichtsstand
Klagen gegen die Vermittlungsstelle sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen der Vermittlungsstelle gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Vermittlungsstelle maßgebend.

Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Gruppen-Stadtführungen und Reiseleitungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Stadtführungen und Reiseleitungen. Sofern rechtswirksam einbezogen, werden sie Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – und dem Veranstalter – nachfolgend Ostseefjord Schlei GmbH genannt – im Buchungsfalle zustande gekommenen Dienstleistungsvertrags.  Beim Auftraggeber kann es sich um eine Einzelperson, eine Institution oder ein Unternehmen handeln.

1. Abschluss des Vertrags
1.1. Seine Buchungsanfrage kann der Auftraggeber mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Kontaktanfrage über das Internet an die Ostseefjord Schlei GmbH übermitteln. Diese Buchungsanfrage ist für den Auftraggeber noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Auftraggebers dar.
1.2. Entsprechend dem Buchungswunsch des Auftraggebers übermittelt die Ostseefjord Schlei GmbH dem Auftraggeber, im Regelfall schriftlich per E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen und Preisen und bietet dem Auftraggeber den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung im Angebot an. Das Angebot gilt dabei vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines geeigneten Gästeführers zum Wunschtermin des Auftraggebers.
1.3. Die Annahmeerklärung des Auftraggebers gegenüber der Ostseefjord Schlei GmbH hat schriftlich zu erfolgen (bei kurzfristigen Angeboten mündlich bzw. telefonisch). Diese Annahmeerklärung des Auftraggebers gilt als verbindlich gegenüber der Ostseefjord Schlei GmbH. Anschließend erfolgt die schriftliche Bestätigung der Buchung durch die Ostseefjord Schlei GmbH mittels der Übersendung der Rechnung an den Auftraggeber. Der Dienstleistungsvertrag kommt durch die Bestätigung der Ostseefjord Schlei GmbH verbindlich zustande.

2. Bezahlung und Voucher
2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Bestätigung beim Auftraggeber) ist eine Anzahlung (innerhalb der Frist laut Rechnung) in Höhe von 10% des Gesamtpreises zu leisten, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird.
2.2. Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Führungsbeginn fällig. Ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
2.3. Nach Zahlungseingang bei der Ostseefjord Schlei GmbH stellt die Ostseefjord Schlei GmbH dem Auftraggeber einen Voucher zur Verfügung. Der Auftraggeber übergibt diesen Voucher zu Führungsbeginn an den Gästeführer.

3. Leistungen, Leistungsänderungen, Dauer von Führungen
3.1. Die Leistungsverpflichtung der Ostseefjord Schlei GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung sowie aus mit dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Leistungsträger (Gästeführer) sind von der Ostseefjord Schlei GmbH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über das Angebot oder die Buchungsbestätigung der Ostseefjord Schlei GmbH hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Dienstleistungsvertrags abändern.
3.3. Die Durchführung der Stadtführung bzw. der Reiseleitung durch einen bestimmten Gästeführer ist nicht geschuldet. Die Auswahl der Gästeführer erfolgt durch die Ostseefjord Schlei GmbH unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit und Qualifikation der einzelnen Gästeführer.  Auch für den Fall der namentlichen Benennung eines bestimmten Gästeführers in der Bestätigung ist ein Ersatz durch einen anderen geeigneten Gästeführer ausdrücklich möglich, sofern es sich dabei um einen zwingenden Verhinderungsgrund beim ursprünglich benannten Gästeführer handelt.
3.4. Eine Überschreitung der vereinbarten Gruppengröße bzw. der maximalen Teilnehmerzahl ist nach Vertragsabschluss nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der Ostseefjord Schlei GmbH möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist in der Regel nur durch den Einsatz und die Vergütung zusätzlicher Gästeführer möglich.
3.5. Bei einer nicht angemeldeten Überschreitung der vereinbarten Gruppengröße kann die Ostseefjord Schlei GmbH dem Auftraggeber eine zusätzliche Vergütung in Rechnung stellen. Dies gilt auch, wenn der beauftragte Gästeführer die Gruppe allein betreut.
3.6. Die vereinbarten Angaben zur Führungsdauer sind Circa-Angaben.

4. Rücktritt durch den Auftraggeber
4.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum 22. Tag vor dem Tag der Führung kostenfrei kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Ostseefjord Schlei GmbH zu deren veröffentlichten Geschäftszeiten. Dem Auftraggeber wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder tritt er die Führung nicht an, so kann die Ostseefjord Schlei GmbH Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen zu berücksichtigen.
4.3. Die Ostseefjord Schlei GmbH kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Führungstermin in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis pauschalisieren. Der pauschalisierte Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt:
vom 21. bis 15. Tag vor Führungsbeginn: 30%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80%
bei Nichtantritt der Führung ohne Stornierung („No Show“) 100% des vereinbarten Gesamtpreises.

5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich der Auftraggeber verspäten, so ist er dazu verpflichtet, dies dem Gästeführer frühzeitig mitzuteilen. Dazu erhält der Auftraggeber von der Ostseefjord Schlei GmbH eine Mobilfunknummer des eingesetzten Gästeführers. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten ist der Gästeführer berechtigt, die Führung zu stornieren, wobei der Auftraggeber zur Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet ist.
5.2. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Führung umgehend gegenüber dem Gästeführer und der Ostseefjord Schlei GmbH anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Führung nach Führungsbeginn ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6. Beschränkung der Haftung der Ostseefjord Schlei GmbH
Die vertragliche Haftung der Ostseefjord Schlei GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die Ostseefjord Schlei GmbH für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Ostseefjord Schlei GmbH und den Auftraggebern, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.2. Der Auftraggeber kann die Ostseefjord Schlei GmbH nur an deren Sitz verklagen.
7.3. Für Klagen der Ostseefjord Schlei GmbH gegen den Auftragsgeber ist der Wohnsitz des Auftragsgebers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Ostseefjord Schlei GmbH maßgebend.

Veranstalter:
Ostseefjord Schlei GmbH
Plessenstraße 7
24837 Schleswig
Tel.: 04621 850056
Fax: 04621 850055
E-Mail: info@ostseefjordschlei.de

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